Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hält eine Vielzahl von Problemen und Fallstricken bereit. Obwohl eine Arbeitgeberkündigung erhebliche finanzielle Einschnitte beim Arbeitnehmer zur Folge haben, wird lediglich in ca. 11% aller Fälle eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Etwa 90% dieser Kündigungsschutzklageverfahren werden durch einen Vergleich, also durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien, beendet. Fast jeder zweite Arbeitnehmer erhält dabei eine Abfindung.

Die vorgenannten Zahlen belegen, dass es sich lohnen kann, die Rechtmäßigkeit einer Arbeitgeberkündigung  prüfen und deren Unrechtmäßigkeit gegebenenfalls gerichtlich feststellen zu lassen. Neben Fragen zur  Kündigung beschäftigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen auch Fragen zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses, zur Abmahnung, zur Abfindung, zum Mobbing und zum Zeugnis, um hier nur einige Problembereiche des Arbeitsrechts zu nennen.

Haben Sie weitergehende Fragen? Die obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Folgende Leistungen biete ich an

  • Beratung und Vertretung von A wie Abmahnungen bis Z wie Zeugnisse
  • Vertragsgestaltung
  • Einreichung von (Kündigungsschutz-)Klagen
  • Prüfung der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls Einlegung von Berufung und/oder Revision

Familienrecht:

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht u.v.m.

Mietrecht:

Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Fragen, die Mieter und Vermieter bezüglich ihrer Rechte und Pflichten gleichermaßen beschäftigen sind beispielsweise:

  • Um wieviel Prozent darf der Vermieter die Miete innerhalb von 3 Jahren maximal erhöhen?
  • Welche Kündigungsfristen haben Vermieter und Mieter für die Beendigung des Mietverhältnisses zu beachten?
  • Innerhalb welcher Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Betriebskosten abrechnen? Sind Nachforderungen ausgeschlossen, wenn der Vermieter diese Frist versäumt?
  • Muss der Vermieter dem Mieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen vorher ankündigen? Wenn ja, wieviele Monate vor der geplanten Maßnahme?
  • Tritt der Lebenspartner des Mieters in den Mietvertrag ein, wenn der Mieter stirbt?
  • Sind die Klauseln in meinem Mietvertrag wirksam? Muss ich bei Auszug renovieren?
  • Ist die Betriebskostenabrechnung korrekt?

In diesem Bereich biete ich Ihnen die folgenden Leistungen an:

  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnungen
  • Geltendmachung etwaiger Mängelrechte
  • Geltendmachung von Mietrückständen bei säumigen Mietern
  • Vertragsverhandlungen im Gewerbemietrecht
  • Vertretung in Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht

Strafrecht:

Die sorgfältige Prüfung der polizeilichen Ermittlungsergebnisse, sowie die Auswertung aller Beweismittel und behutsame und taktisch ausgerichtete schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ist mein Prinzip.

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft einfordern
  • Intensive Besprechung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittelakten
  • Schriftlich formulierte Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts einschließlich der taktisch richtigen juristischen Anträge und Stellungnahmen mit dem vorrangigen Ziel, die Verteidigungdurch frühzeitige Kontaktaufnahme mit Polizei und Staatsanwaltschaft in die gewünschte Richtung zu lenken. Hierbei sind Sachverstand, taktisches Fingerspitzengefühl, realitätsnahe Vorgehensweise (was ist möglich und sinnvoll und was ist eher kontraproduktiv) je nach Fallgestaltung gefragt.

Erbrecht:

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person, dem sogenannten Erblasser, bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Nur etwa jeder fünfte Deutsche errichtet überhaupt ein Testament. Von diesen Testamenten sind fast 75 % aufgrund von Formfehlern nichtig. Diese fehlende Vorsorge kann Ihre Erben jährlich sehr viel Geld kosten. Sie werden jetzt vielleicht sagen, dass dies nicht Ihr Problem sei. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie Ihre Erben unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

Darum: Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über Ihr Testament! Ich stehe Ihnen bei der Errichtung zur Seite..! Auch sollten Sie in „jungen Jahren“ schon an eine Vorsorgevollmacht sowie an eine Patientenverfügung denken.

Ich helfe Ihnen gerne bei:

  • Beratung zur Testamentserrichtung / Erstellung von Entwürfen
  • Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften u.v.m.

Verkehrsrecht:

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die die Ortsveränderung von Personen und/oder Gütern betreffen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Das öffentliche Verkehrsrecht umfasst das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Buß- und Verwarngelder ). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z.B. Frachtvertrag) und Verkehrshaftungsrecht (z.B. Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall).

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht von großer Bedeutung. Das Straßenverkehrsrecht wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Als wesentliche sind zu nennen:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeugzulassungsordnung (FZV)
  • Fahrerlaubnisordnung (FeV)

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegenerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Vertretung im Straf- und/oder Bußgeldverfahren

Allgemeines Zivilrecht, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Versicherungsrecht