Kosten

1. Rechtsanwaltsvergütung

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Die Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen richtet sich grundätzlich nach dem sog. Gegenstandswert. Der Wert wird ermittelt, indem man Ihren Streit in Geld beziffert. Die Vergütung war bis zum 30.06.2004 in der Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlage ich Ihnen eine Honorarvereinbarung vor.

a) Kostensicherheit vor Mandatsübernahme

Ich bin der Ansicht, dass Sie vor der Übertragung des Mandats einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten benötigen. Sprechen Sie mit mir, ich mache Ihnen die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung jederzeit transparent. Ich wäge mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozeßrisiko ab, damit der Streitfall für Sie auch wirtschaftlich kalkulierbar bleibt.

b) Erstberatung

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung nach dem RVG (ab 01.07.2004) sind abhängig vom Gegenstandswert – jedoch für Sie als Verbraucher im Höchstfalle auf € 190,00 (ggf. zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt. Bitte erkundigen Sie sich auch hier nach den ganauen Kosten.

2. Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungs-vertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Vergütung abgedeckt. Meine Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutz-versicherungen vertrauensvoll zusammen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites übernimmt, stelle ich gerne die Deckungsanfrage für Sie und kläre mit der Rechtsschutzversicherung auftretende Fragen direkt. Bitte beachten Sie, dass die Verträge oftmals eine Selbstbeteiligung durch Sie enthalten. Diese Kosten fallen gesondert an.

3. Kostenübernahme durch die Gegenseite

Frame RightIn einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muß zum Beispiel Ihr Gegner Ihre Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen, wenn er sich im Verzug mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung befindet oder zu Recht abgemahnt wurde. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muß die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.

4. Prozessfinanzierung

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtstreitigkeiten im Klageverfahren über einen sog. Prozessfinanzierer (z. B. Juragent, Allianz Prozess Finanzierung)finanzieren zu lassen , der im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Summe erhält, sofern „Sie“ gewinnen. Gerne prüfen wir, ob diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt.